Ausbildung zum Desinfektor gemäß APO-Desinf. NRW mit staatlicher Prüfung (BN DESI A 260618)

  • Innerhalb der Desinfektor*innen-Ausbildung wird im Rahmen eines theoretischen Teils von 100 Stunden sowie eines praktischen Teils von 30 Stunden das nötige Handwerkszeug für die spätere Tätigkeit vermittelt. Desinfektor*innen arbeiten beispielsweise in Krankenhäusern, Kliniken, Rettungsdiensten oder in Gebäudeserviceunternehmen, Pharmaunternehmen, in der Lebensmittelindustrie sowie in öffentlichen Einrichtungen.

    Zulassungsvoraussetzungen gem. §5 APO-Desinf.:
    (1) Zu einem Lehrgang kann zugelassen werden, wer
    1. einen Hauptschulabschluss oder einen entsprechenden Bildungsstand besitzt und der Berufsschulpflicht genügt hat oder den Nachweis über eine abgeschlossene Berufsausbildung führen kann und
    2. die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs besitzt.
    (2) Der Nachweis über die gesundheitliche Eignung ist durch ein amtsärztliches Zeugnis zu führen, das nicht älter als drei Monate sein darf.

    Tätigkeitsschwerpunkte gemäß § 1 APO-Desinf.:
    Desinfektorinnen und Desinfektoren wirken im Auftrag von Ärztinnen und Ärzten oder anderen befugten Fachpersonen durch Beratung und Durchführung von Desinfektions- und Sterilisationsmaßnahmen an der Gesundheitsvorsorge, der Gesundheitshilfe, der Epidemiologie und der Verhütung sowie Bekämpfung von Gesundheitsgefährdungen und Krankheiten mit.

    Die vom Landesprüfungsamt in Düsseldorf erhobenen Prüfungsgebühren in Höhe von 100€ werden im Anschluss an den Lehrgang separat zur Lehrgangsgebühr in Rechnung gestellt.

    Zur Zulassung benötigte Unterlagen:
    - Lebenslauf mit Lichtbild
    - Nachweis über Hauptschulabschluss oder entsprechenden Bildungsstand mit absolvierter Berufsschulpflicht oder Nachweis über eine abgeschlossene Berufsausbildung
    - Geburtsurkunde oder Geburtsschein, bei Namensänderungen eine entsprechende Urkunde
    - Amtliches Führungszeugnis (Belegart N), zum Prüfungszeitpunkt nicht älter als 3 Monate
    - AMTSÄRZTLICHE Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung, zum Prüfungszeitpunkt nicht älter als 3 Monate
    - Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs (9 UE) oder eine vergleichbare
    oder höherwertige Qualifikation, nicht älter als 2 Jahre

    Unvollständige oder fehlende Zulassungsanträge zum Lehrgang führen zum Versagen der Zulassung. Daher ist es besonders wichtig, dass Ihre Unterlagen schnellstmöglich vollständig in der Schule vorliegen, ansonsten kann gemäß § 5 APO-Desinf. keine Lehrgangszulassung erfolgen. Um Ihnen und uns die Bearbeitung zu erleichtern, bitten wir Sie, die Unterlagen frühestmöglich einzureichen.
    FRIST ZUR EINREICHUNG DER UNTERLAGEN: 1 Woche vor Lehrgangsbeginn

    Bitte beachten Sie, dass Sie der gesamten Veranstaltung beiwohnen müssen, da Fehlzeiten ebenfalls die Prüfungszulassung ausschließen.
    Nähere Informationen über die staatliche Prüfung erhalten Sie im Laufe des Lehrgangs.

  • Inhalte:
    Die Inhalte und Ziele leiten sich gemäß Anlage 1 APO-Desinf. ab:

    • Grundlagen der Infektionslehre
    • Desinfektion und Sterilisation
    • Schädlingskunde
    • Rechtsgrundlagen, Regelwerke, Fachliteratur
    • Sonstiges
    • Praktische Ausbildung
    • Staatliche Prüfung
Zielgruppe:
Interessierte Personen, die die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen


Anmeldeschluss: 16.06.2026

Max. Personenzahl: 20

Seminarbeitrag: 1.195,00 €

Termin

18.06.2026, 09:00 Uhr - 10.07.2026, 17:00 Uhr

Ort

Malteser Bildungszentrum Rheinland, Heilsbachstraße 22-24, 53123 Bonn