Betreuungsdienst

Der Betreuungsdienst zählt zu den Kernaufgaben der Hilfsorganisationen bei Großschadenereignissen und/oder Katastrophen und nicht zuletzt bei Evakuierungen.
Die Aufgaben des Betreuungsdienstes bestehen darin, Betroffene mit den Gegenständen des täglichen Bedarfs incl. der Verpflegung zu versorgen sowie bei einer Unterbringung von Betroffenen, notwendige Unterstützungsmaßnahmen durchzuführen.
Hierzu gehören neben der Sicherstellung der materiellen Lebensgrundlagen auch die psychologische und pflegerische Unterstützung ggf. in Zusammenarbeit mit der Notfallseelsorge, Krisenintervention und Pflegediensten.
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soziale Betreuung & Unterkunft
Fachausbildung Betreuungsdienst
In der Fachausbildung Betreuungsdienst werden die Aufgaben und das Material der Betreuungsgruppe theoretisch und praktisch erarbeitet. Planung und Betrieb einer Betreuungsstelle werden vermittelt und praktisch erprobt.
Teilnahmevoraussetzung:
- abgeschlossene Malteser-Grundausbildung AV 10.1
- KatS-Grundausbildung AV 10.2
Basisseminar PSNV
Im Basisseminar PSNV werden den Teilnehmenden grundsätzliche Kenntnisse der Psychosozialen Notfallversorgung für die Arbeit in den Bereichen der Krisenintervention, Einsatznachsorge (ENS/CISM) und der Tätigkeit als sozialer Ansprechpartner vermittelt.
Es ist zudem als Orientierungsseminar gedacht und soll eine Entscheidungshilfe für das weitere Engagement des Teilnehmers im Bereich der psychosozialen Notfallversorgung darstellen.
Teilnahmevoraussetzungen:
- Mindestalter: 21 Jahre (18 Jahre für Helfer soz. Betreuung KatS)
- abgeschlossene Helfergrundausbildung AV 10.1
- Psychische und physische Stabilität und Belastbarkeit
- Fähigkeit zur Selbst- und Fremdwahrnehmung
- Eigenverantwortlichkeit und Teamfähigkeit
- Ökumenische Offenheit und Achtung anderer Religionen, Weltanschauungen und Kulturen
weitere Informationen: www.malteser-psnv.de
Verpflegung
Verpflegungshelfer
Feldkochausbildung

Der Feldkoch bereitet im Rahmen des Einsatzes Verpflegung für die Einsatzkräfte und/oder für bedürftige Personen zu. Zu seinen Aufgaben gehört es, Speisepläne aufzustellen, Mengenberechnungen durchzuführen, den Einkauf zu veranlassen und die Organisation der Verpflegungsausgabe.
Teilnahmevoraussetzung:
- Mindestalter 16 Jahre
- Malteser-Grundausbildung AV 10.1
- KatS-Grundausbildung Av 10.2
- aktuelle Belehrung nach §§ 43, 44 IfSG
- Bekleidung und Kochbekleidung gem. UVV
- Verpflegungshelferlehrgang
Fortbildung für Feldköche

Wir bieten Fortbildungen zu verschiedenen Themen an, z. B.:
- rechtliche Vorschriften: HACCP/LMHV/LMKV
- besondere Verpflegungsbedarfe: Nahrungsmittelunverträglichkeiten, religiöse Bedürfnisse
- Mengen- und Kostenkalkulation
- Erstellung von Speiseplänen
gerne erstellen wir auch ein individuelles Angebot.