Sprechfunkerausbildung
Im Jahr 2012 wurde in der ARDINI „Unterarbeitsgruppe Ausbildung/Schulung“ ein Ausbildungskonzept für den Digitalfunk in NRW erstellt und im Jahr 2020 überarbeitet. Ziel der „Sprechfunkausbildung NRW“ ist es, Einsatzkräfte der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr zur Abwicklung von Sprechfunkverkehr und erforderlicher Gerätebedienung zu befähigen. Dabei liegt der Schwerpunkt auf Grund der flächendeckenden Einführung des Digitalfunk in NRW in der Bedienung digitaler Funkgeräte.
Sprechfunker-Ausbildung NRW
Die Grundausbildung vermittelt Regelungen aus den gesetzlichen Bestimmungen über den BOS-Funk, die Grundlagen des Digitalfunk BOS sowie die Bedienung von Digitalfunkgeräten. Gleichzeitig wird der Ablauf des Sprechfunkverkehr gelehrt und in Vorschriften eingewiesen. Auch wird der Umgang mit den verwendeten Karten der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr gelehrt.
Teilnahmevoraussetzung:
| Mindestalter 18 Jahre
| Helfergrundausbildung AV 10.1
| KatS-Grundausbildung AV 10.2.1
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Sprechfunker-Ausbildung Block D (Helfer in Stabs- und Fernmeldeeinheiten)
Der Helfer hat die Aufgabe, durch Aufbau und Betreiben von Kommunikationsmitteln, sowie der Behebung von Störungen, die Einsatzleitung zu unterstützen. Die Ausbildung ist für alle Kräfte in den Stabs- und Fernmeldeeinheiten vorgesehen.
Teilnahmevoraussetzungen:
| Abgeschlossene Sprechfunkerausbildung (NRW)
| Mindestalter 18 Jahre
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