Interdisziplinäre Fortbildungstage "Auf den letzten Drücker" (BN RDF 1T 231228 Auf den letzten Drücker)

  • Nach dem Rettungsgesetz NRW (RettG NRW, § 5 Absatz 5) in Verbindung mit dem Runderlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales vom 21.01.1997 (V C 6 - 0717.8) muss das nichtärztliche Personal in der Notfallrettung und im Krankentransport jährlich mindestens 30 Zeitstunden aufgabenbezogene Fortbildung nachweisen.

    Betroffen sind alle Rettungshelfer, Rettungssanitäter und Rettungsassistenten, die im Fahrdienst, in der Leitstelle oder als Disponent am Betriebssitz eines Unternehmens tätig sind. Der Träger des Rettungsdienstes darf Personen nicht einsetzen, die eine entsprechende Fortbildung nicht nachweisen können.

    Im Rahmen unserer Fortbildungswochen und mehrtägigen Veranstaltungen ist auch eine tageweise Teilnahme möglich (7,5 Zeitstunden / 150,00 EUR).

    Unterrichtszeiten (wenn nicht anders angegeben) von 9:00 bis 16:30 Uhr.

Diese Veranstaltung ist ausgebucht, eine Anmeldung ist nur auf Warteliste möglich.

Termin

28.12.2023 00:00 - 00:00 Uhr

Ort