Rettungsdienstliche Ausbildung

Im Rettungsdienst stehen Ihnen ohne ärztliches Studium drei Tätigkeitsfelder offen.

  • Rettungshelfer begleiten in erster Linie Krankentransporte, auf denen sie zusammen mit einem Rettungssanitäter Erkrankte und Verletzte versorgen. Je nach landesrechtlicher Regelung unterstützen Sie in diesem Job auch Rettungsfachkräfte vor Ort und Sie sind als Fahrer eines Krankentransportwagens unterwegs.
  • In der Rettungssanitäter-Ausbildung erlernen Sie die Grundlagen der Notfallmedizin und wenden diese nach Ihrer Ausbildung zur Rettung schwer verletzter oder erkrankter Personen vor Ort an. Vor Ort unterstützen Sie den Notfallsanitäter und den Notarzt bei der Durchführung der medizinischen Rettungsmaßnahmen.
  • Als ausgebildeter Notfallsanitäter besitzen Sie die höchste Qualifikation im Rettungsdienst, die ohne ärztliches Studium zu erreichen ist. Voraussetzung ist ein mittlerer schulischer Abschluss oder ein Hauptschulabschluss und zweijährige Berufsausbildung.

Die für Ihren Lehrgang notwendigen Unterlagen finden Sie in unserem Downloadbereich

Rettungshelfer NRW

Rettungshelfer NRW

In Nordrhein-Westfalen besteht die Möglichkeit, die Ausbildung zum sogenannten „Rettungshelfer NRW“ zu absolvieren. Nach der insgesamt 160 stündigen Ausbildung (80 Stunden Theorie, 80 Stunden Lehrrettungswachenpraktikum) und der abschließenden staatlichen Prüfung (RettAPO NRW) können Sie als Fahrer im Krankentransport eingesetzt werden. Aufbauende Ausbildungsgänge zum Rettungssanitäter und die Ausbildung zum Notfallsanitäter sind im Anschluss möglich.


Teilnahmevoraussetzungen :

  • körperliche und geistige Eignung,
  • ein Mindestalter von 17 Jahren (sinnvoll ist es jedoch erst ab einem Alter von 18 Jahren mit der Ausbildung zum Rettungshelfer zu beginnen!)
  • Hauptschulabschluss oder eine abgeschlossene Berufsausbildung.
  • Erste-Hilfe-Ausbildung (nicht älter als ein Jahr, sofern notwendig finden Sie hier eine Terminübersicht der aktuellen Erste-Hilfe Kurse)
  • amtliches Führungszeugnis (Belegart N, nicht älter als sechs Monate)

 

Eine Terminübersicht finden sie auf unserer Startseite 

 

Rettungshelfer (Bund)/Rettungssanitäter

Rettungshelfer (Bund)/Rettungssanitäter

Als Rettungshelfer (Bund) können Sie im Krankentransport eingesetzt werden. Als Rettungssanitäter können Sie in NRW als Fahrer in der Notfallrettung eingesetzt werden. Die Ausbildung zum Rettungshelfer (Bund) / Rettungssanitäter gliedert sich in drei bzw. vier Ausbildungsabschnitte und umfasst insgesamt 480 bzw. 520 Stunden schulische und praktische Ausbildung.

Im ersten Abschnitt erlernen Sie innerhalb von 160 Stunden die theoretischen Grundlagen. Im Anschluss erfolgt ein jeweils 160-stündiges Praktikum in einem Krankenhaus (Notfall, Intensiv oder Anästhesie) und auf einer Rettungswache (Rettungshelfer Bund jeweils 80 Stunden). Im letzten Abschnitt qualifizieren Sie sich durch ein 40-stündiges Abschluss- und Prüfungsseminar sowie in einer staatlichen schriftlichen, praktischen und mündlichen Prüfung zum Rettungssanitäter.

Eine Terminübersicht finden sie auf unserer Startseite 

Notfallsanitäter

Notfallsanitäter

Zum 01.01.2014 ist das Notfallsanitätergesetz (NotSanG) in Kraft getreten. Die Ausbildung zum Notfallsanitäter dauert insgesamt drei Jahre und ersetzt die Rettungsassistentenausbildung, die bisher zweijährig angelegt war.

Die Ausbildung zum/zur Notfallsanitäter*in umfasst 4600 Stunden theoretischen und praktischen Unterricht in einer staatlich anerkannten Notfallsanitäterschule, sowie im Praktika im Krankenhaus und auf den Rettungswachen. Die Ausbildung erfolgt gemäß dem Rahmenlehrplan NRW für die Notfallsanitäterausbildung anhand eines lernfeldorientierten Curriculums.

Entsprechend dem allgemein anerkannten Stand rettungsdienstlicher, medizinischer und weiterer bezugswissenschaftlicher Erkenntnisse werden fachliche, personale, soziale und methodische Kompetenzen zur eigenverantwortlichen Durchführung und teamorientierten Mitwirkung, insbesondere bei der notfallmedizinischen Versorgung und dem Transport von Patientinnen und Patienten, vermittelt (§ 4 Abs. 1 Satz 1 NotSanG).

Notfallsanitäter-Auszubildende werden an den Rettungswachen angestellt und zu den Notfallsanitäter-Schulen entsendet. Voraussetzungen für die Ausbildung:

  • gesundheitliche Eignung
  • mittlerer schulischer Bildungsabschluss oder erfolgreich absolvierte Berufsausbildung

Sollten Sie auf der Suche nach einer Ausbildungsstelle bzw. Anstellung als Notfallsanitäter*in sein, so besuchen Sie unser internes Stellenportal unter jobs.malteser.de